sooo
wir haben ein bißchen nachgeforscht
...und wenig erfreuliches gefunden
hier ein Auszug aus
Masterplan Stadtpark 2010
…Trendsportarten, die eine Gefдhrdung der Parksubstanz oder anderer NutzerInnen darstellen,
werden generell kritisch betrachtet.
Das derzeit beliebte Slacklining ist aus Naturschutzgrьnden grundsдtzlich untersagt. Bei einer
allfдlligen Ausweitung der jetzigen Kinderspielflдche beim Wirtschaftsbetriebe-Stьtzpunkt (z.B
durch Absiedelung des Verkehrserziehungsgartens) kцnnen allerdings hier bei Bedarf
entsprechende technische Vorrichtungen als Basis fьr Slacklines errichtet werden.8…[Stadt Graz]
8 In vegetationstechnischer Hinsicht problematisch zu sehen sind Beschдdigungen der Borke (durch
technische Vorkehrungen reduzierbar), Zug- und Druckbelastungen des Baumes sowie eine Verdichtung
des Bodens und die Zerstцrung der Grasnarbe. eine Beschдdigung des pflanzlichen Inventars ist
jedoch aus Naturschutzgrьnden untersagt. Die Baum bestandene Grьnflдche westlich der Jahngasse
steht zwar nicht unter Naturschutz, wird jedoch durch ihre dezentrale Lage derzeit nicht von dieser
NutzerInnengruppe angenommen. Stadt Graz]
wer selbst lesen will:
siehegrundsätzlich ist noch anzumerken, dass fast der gesamte Stadtpark unter
Natur- und Denkmalschutz steht und deshalb nicht zum Slacken benützt werden sollte